Vom Einkauf zurück, du wühlst ganz aufgeregt in den Taschen – aber der Haustürschlüssel ist nirgends zu finden. Es stellt sich raus: Du hast deinen Schlüssel verloren. Jetzt stellt sich die Frage: Was mache ich jetzt? Was du am besten in so einer Situation machst, erfährst du hier: Schlüssel verloren.
Doch leider stellt sich in einer Mietwohnung noch eine andere Frage: Muss ich meinen Vermieter über den Schlüsselverlust informieren?
Inhaltsverzeichnis
Vermieter muss informiert werden
Die kurze Antwort lautet: Ja! Der Vermieter hat ein Recht dazu. Schließlich ist er der Eigentümer der Wohnung und auch der dazugehörigen Schlüssel. Du hast die Wohnung – und auch die Wohnungsschlüssel – nur „gemietet“. Ganz logisch. Er kann ein neues Türschloss kaufen, auswechseln und dir die Kosten dafür in Rechnung stellen lassen. Doch zahlen musst du nur unter bestimmten Umständen:
- Du bist eindeutig Schuld am Verlust des Schlüssels
- Schuld bist du zum Beispiel, wenn du den Schlüssel im Auto lässt und jemand bricht ein und stiehlt ihn
- Dich trifft ebenfalls Schuld, wenn du deinen Schlüssel unter der Fußmatte hast liegen gelassen – oder Ähnliches
Dann musst du trotzdem nicht zahlen
Keine Schuld trifft dich hingegen:
- Auf offener Straße entreißt dir jemand deine Handtasche, samt Schlüssel
- Klauseln im Mietvertrag, wo selbst dann der Mieter für den Schaden aufkommt, sind unzulässig
Wenn dich keine Schuld trifft, dann musst du den Schaden auch nicht bezahlen. So einfach ist das.
Hausversicherungen zahlen generell nicht, wenn du schuldhaft deinen Schlüssel verloren hast. Ansonsten kommt eine Schlüsselversicherung für den Schaden auf.
Im Zweifelsfall musst du deinen Schlüsselverlust auch bei der Versicherung melden. Informiere dich bitte vorher.
Ich habe vor Jahren meinen Schlüssel verloren, muss ich das beim Auszug sagen?
Grundsätzlich: Ja. Der Vermieter wird dich sowieso fragen, wo denn der Schlüssel geblieben ist. Schließlich hatte er dir beim Einzug eine bestimmte Anzahl an Schlüsseln übergeben, womöglich ist das sogar in einem Protokoll festgehalten worden.
Wenn du in der Zwischenzeit einen neuen Schlüssel nachmachen lassen hast, kann es sein, dass der Vermieter die Schlösser trotzdem auf deine Kosten austauschen lassen will. Dann musst du nicht unbedingt zahlen. Zahlen musst du nur dann, wenn der Schlüssel theoretisch immer noch missbraucht werden kann. Ist er beispielsweise damals in einen Gulli gefallen, besteht keine Missbrauchgefahr. Doch Vorsicht: Die einfache Behauptung: „Er ist mir im Urlaub ins Meer gefallen.“ reicht nicht aus. Das muss dann schon Hand und Fuß haben.
Wenn du deinen Schlüssel lediglich in deiner näheren Umgebung verlegt hast und ihn jetzt suchst, dann hilft dir vielleicht ein praktischer Schlüsselfinder weiter. Mittlerweile sind die auch aufgerüstet mit GPS, Bluetooth und Web 2.0 😉
Ein Wort zu deiner eigenen Sicherheit
Stell dir vor, jemand stiehlt deine Handtasche, in der dein Portmonnaie (inklusive Personalausweis) und auch dein Wohnungsschlüssel enthalten ist. Der Dieb hat dann nicht nur dein Geld, sondern weiß auch gleich noch wo du wohnst. Der Fachmann spricht dann davon, dass eine exakte Zuordnung von Wohnung und Schlüssel gegeben ist. In diesem Fall, solltest du sowieso dein Schloss umgehend austauschen. Die Kosten dafür, übernimmt eine Schlüsselversicherung für dich. Mach also am besten sofort den Schlüsselversicherung Vergleich!
Das stimmt. Der Vermieter muss über den verlust des Schlüssels informiert werden. Es müssen ja die gesamten Schlösser des Mietshauses ausgetauscht werden.
Sehr hilfreiche Infos.
Als Vermieter empfehlen wir jeweils den Verlust umgehend zu melden!
Darauf wird im Artikel ja deutlich hingewiesen…
In so einem Fall sollte man das Kleingedruckte in seiner Hausratversicherung nachlesen. Oft werden Schäden dieser Art abgedeckt.
Ich werde meine Privathaftpflicht mal nach Schlüsselklauseln untersuchen. Schade ist, dass nur der Verlust abgedeckt wird. Ich hätte mir gewünscht es gäbe eine Versicherung, die auch den Schlüsseldienst zahlt.